Mofa - Mofaprüfbescheinigung

Allgemein:

Einsitzige Zweiräder mit maximal 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit,

Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

 

Mindestalter:

15 Jahre

Die Prüfung kann max. drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden

 

Voraussetzungen:

Bei Minderjährigen ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig

 

Theorieausbildung:

4 Grundstunden, 2 Zusatzstunden, Theorieprüfung

 

Praktische Ausbildung:

Ausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung

Roller AM - Kleinkrafträder

Allgemein:

Zweirädrige Kleinkrafträder bzw. zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h, einem Hubraum von bis zu 50 ccm oder einem Elektromotor mit max. 4 KW

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm oder einem Elektromotor mit max. 4 KW

Vierrädrige Leicht-Kfz mit einer Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm oder einem Elektromotor mit max. 4 KW

Die Leermasse darf 350 kg nicht überschreiten

 

Mindestalter:

15 Jahre

Die Theorieprüfung kann bis zu drei Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung bis zu einem Monat vorher

Voraussetzungen: bei Minderjährigen ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig

 

Theorieausbildung:

12 Grundstoffstunden, 2 Zusatzsstunden, Theorieprüfung

 

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung, Anzahl der Übungsstunden ist individuell und abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt, Praxisprüfung

Klasse A (SZ A80) - Schwere Krafträder

Allgemein:

Krafträder - auch Zweiräder mit Beiwagen- mit Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Mit einer Motorleistung von mehr als 35 KW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von mehr als 0,2 KW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 KW

Eingeschlossene Klasse: AM, A1, A2

 

Mindestalter:

Direkteinstieg 24 Jahre

 

Voraussetzungen:

Wenn man im Besitz des Führerscheins der Klasse A2 seit zwei Jahren ist, kann dieser auch frühestens mit 20 Jahren abgelegt werden

 

Theorieausbildung:

12 Grundstunden, 4 Zusatzstunden, Theorieprüfung

(Bei Erweiterung von AM, A1 oder B nur 6 Grundstunden, bei Aufstieg von A2 auf A keine theoretische Ausbildung sowie praktische Sonderfahrten erforderlich)

 

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung, Anzahl der Übungsstunden ist individuell und abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.

 

Sonderfahrten:

5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit, Praxisprüfung

Klasse A80

Allgemein:

Bei dem Führerscheinerwerb der Klasse A mit Schlüsselzahl 80 ist die Ausbildung bereits mit 21 Jahren möglich. Die Ausbildung sowie die praktische Prüfung erfolgen auf einem Motorrad der Klasse A. Es wird die Schlüsselzahl 80 in den Führerschein eingetragen. Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gilt die Führerscheinklasse A2

Die Aufstiegsprüfung entfällt.

Es dürfen ausschließlich Krafträder, max. 35 kW / 48 PS Motorleistung, Verhältnis Leistung / Gewicht max. 0,2 kW/kg gefahren werden.

Nach Vollendung des 24. Lebensjahres dürfen ohne weitere praktische Prüfung Krafträder der Klasse A gefahren werden.

 

Mindestalter:

Direkteinstieg 21 Jahre

 

Theorieausbildung:

12 Grundstunden, 4 Zusatzstunden, Theorieprüfung

(Bei Erweiterung von AM, A1 oder B nur 6 Grundstunden, bei Aufstieg von A2 auf A keine theoretische Ausbildung sowie praktische Sonderfahrten erforderlich)

 

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung, Anzahl der Übungsstunden ist individuell und abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.

 

Sonderfahrten:

5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit, Praxisprüfung

Klasse A1 - Leichtkrafträder

Allgemein:

Leichtkrafträder mit Hubraum bis 125 ccm, Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 KW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Motorleistung von nicht mehr als 15 KW

 

Eingeschlossene Klasse:

AM

 

Mindestalter:

16 Jahre

 

Voraussetzungen:

Bei Minderjährigen ist die Einwilligung eines Erziehungsberechtigten notwendig

 

Theorieausbildung:

12 Grundstunden (bei Erweiterung von AM oder B nur 6 Grundstunden), 4 Zusatzstunden, Theorieprüfung

 

Praktische Ausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung, Anzahl der Übungsstunden ist individuell und abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt,

 

Sonderfahrten:

5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit, Praxisprüfung

Klasse A2 - Krafträder bis zu 35 kW

Allgemein:

Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Motorleistung von max. 35 KW und einem Leistungs-/Gewichtsverhältnis von max. 0,2 KW/kg

 

Eingeschlossene Klasse:

AM, A1

 

Mindestalter:

18 Jahre

 

Voraussetzungen:

-

 

Theorieausbildung:

12 Grundstunden, 4 Zusatzstunden, Theorieprüfung

(Bei Erweiterung von AM oder B nur 6 Grundstunden, bei Aufstieg von A1 auf A2 oder A2 auf A keine theoretische Ausbildung sowie praktische Sonderfahrten erforderlich)

 

Praktische Ausbildung:
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung, Anzahl der Übungsstunden ist individuell und abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.

 

Sonderfahrten:

5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit, Praxisprüfung