Klasse B / BF17 – PKW (Automatik oder B197)

Allgemein:

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

Erlaubtes Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 kg sowie Anhängern über 750 kg sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

 

Eingeschlossene Klasse:

AM, L

 

Mindestalter:

18 Jahre

Bei BF17 16-einhalb Jahre (die Theorieprüfung kann max. drei Monate, die praktische Prüfung max. ein Monat vor dem 17. Geburtstag, abgelegt werden)

 

Voraussetzungen: 

Bei BF17 die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, Begleitperson muss mind. 30 Jahre alt sein, 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Führerscheinklasse B, max. 1 Punkt in Flensburg

 

Theorieausbildung:

12 Grundstunden, 4 Zusatzstunden, Theorieprüfung

(z.B. bei Erweiterung von AM und A1 sind nur 6 Grundstunden erforderlich)

 

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung, Anzahl der Übungsstunden ist individuell und abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt.

 

Sonderfahrten:

5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit, Praxisprüfung

Neuer B197 Führerschein

Die Führerscheinklasse B197 ist der neue Autoführerschein mit einigen Vorteilen.

 

Diese sind:

Eine bessere Ausbildung. Die praktische Ausbildung wird mit einem Automatik- und Schaltfahrzeug durchgeführt. Die praktische Prüfung wird "einfacher", da diese mit einem Automatikfahrzeug absolviert wird. Flexiblere Gestaltung der Fahrstunden.

 

Der Schaltteil (10 Fahrstunden) kann in die praktische Fahrausbildung intigreiert werden oder kann auch jederzeit nach der Prüfung absolviert werden. Es kommt ein zusätzliches Schaltfahrzeug zum Einsatz, um die Fähigkeit des Anfahrens mit der Handbremse oder das Anfahren ohne elektronische Hilfsmittel zu erlernen. Für die Erweiterung auf Schaltgetriebe wird keine zusätzliche Prüfung benötigt, lediglich nur eine 15 minütige Überprüfungsfahrt mit Ihrem Fahrlehrer.

 

Es handelt sich hierbei um einen vollwertigen Autoführerschein, der auch im Ausland Gültigkeit hat.

 

Die neue Regelung tritt ab dem 01.04.2021 in Kraft. Sie können sich jetzt für die Führerscheinklasse B197 (Automatik- und Schaltgetriebe) anmelden. Den Rest übernehmen wir für Sie, sodass Sie von allen Vorteilen profitieren. Änderungen sind auch bei bereits begonnenem Führerschein möglich.

Klasse BE – Fahren mit dem Anhänger

Allgemein:

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern oder Sattelanhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber mit max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse des Anhängers

 

Mindestalter:

18 Jahre bzw. 17 bei BF17

 

Voraussetzung:

Vorbesitz der Klasse B

 

Theorieausbildung:

-

 

Praktische Ausbildung:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung, Anzahl der Übungsstunden ist individuell und abhängig von Deinen persönlichen Fähigkeiten und Deinem Lernfortschritt,

 

Sonderfahrten:

3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn, 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Klasse B96 – Fahren mit Anhänger

Allgemein:

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber max. 4.250 kg.

 

Mindestalter:

18 Jahre bzw. 17 bei BF17

 

Voraussetzung:

Vorbestitz der Klasse B

 

Theorieausbildung:

Umfassende Ausbildung, keine Theorieprüfung

 

Praktische Ausbildung:

Umfassende Ausbildung, keine Praxisprüfung

Klasse B196

Allgemein:

Leichtkrafträder mit Hubraum bis 125 ccm, Motorleistung von nicht mehr als 11 KW, Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 KW/kg

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Motorleistung von nicht mehr als 15 KW

 

Mindestalter:

25 Jahre

 

Voraussetzung:

Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren

 

Theorieausbildung:

Mindestens 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (spezifischer Zweiradunterricht), keine Theorieprüfung

 

Praktische Ausbildung:

Mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, keine Praxisprüfung

Ausbildung nach den Inhalten der Fahrschülerausbildungsordnung. 

 

Besonderheiten:

Einen Aufstieg auf höherklassige Zweiräder ist bei dieser Ausbildung nicht möglich. Hierfür gelten weiterhin die bestehenden Bestimmungen.